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Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder der Gesellschaft haben das Recht, an allen Veranstaltungen der Gesellschaft teilzunehmen und in den für einzelne Aufgabengebiete bestehenden Arbeitsgruppen mitzuarbeiten und an den Vorstand der Gesellschaft können jederzeit Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit eingereicht werden.

Die Mitglieder haben in allen Angelegenheiten der Gesellschaft volles Stimmrecht. Sie haben aktives und passives Wahlrecht und können Änderungen der Satzung beschließen.

Ehrenmitglieder und korrespondierende Mitglieder haben das Recht, in den Angelegenheiten der Gesellschaft mit beratender Sinne mitzuwirken. Nur diejenigen Ehrenmitglieder, die früher ordentliche Mitglieder waren, haben Stimmrecht und sind wählbar.

Die Mitglieder der Gesellschaft sind verpflichtet, die Satzung zu achten und sich für die Verwirklichung der Ziele und Aufgaben der Gesellschaft einzusetzen; ihre fachlichen Kenntnisse ständig zu vervollkommnen; bei der Verbreitung und gesellschaftlichen Nutzung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse mitzuwirken; sich konsequent für die Interessen der Gesellschaft einzusetzen.