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Mitgliedschaft

Mitglieder der Gesellschaft können approbierte Zahnärztinnen und Zahnärzte, zahnmedizinische Fachangestellte, Zahntechnikerinnen und Zahntechniker und andere, am Fachgebiet interessierte Personen werden, die schriftlich um Aufnahme nachsuchen und die Satzung der Gesellschaft anerkennen.

Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet der Vorstand. Im Falle einer Ablehnung entscheidet bei Einspruch die Mitgliederversammlung endgültig.

Ehrenmitglieder und korrespondierende Mitglieder der Gesellschaft können Zahnärzte, Wissenschaftler sowie andere Persönlichkeiten werden, die sich in besonderem Maße um die Gesellschaft verdient gemacht und Verdienste um die Weiterentwicklung der Zahnheilkunde im Raum Dresden erworben haben.

Vorschläge zur Ernennung können von jedem Mitglied beim Vorstand der Gesellschaft eingereicht werden. Die Ernennung erfolgt auf Beschluss des Vorstandes durch den Vorsitzenden.